Es wird die arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz übernommen inklusive der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen.
Es liegen Ermächtigungen vor nach der
Biostoffverordnung,
Strahlenschutzverordnung,
Röntgenverordnung.
Außerdem werden Untersuchungen nach der
Fahrerlaubnisverordnung und
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
durchgeführt.
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